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Das Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann, ist,
dass man lächelt, wenn man sich seiner erinnert. Theodor Fontane
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Bestattungshaus Friedrich OHG
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Beratung

Sterben, Trauerfall, Friedhof – das sind Worte, Themen, Situationen über die wir nicht nachdenken, nicht darüber reden wollen – und wir müssen es doch, weil diese Worte, Themen und Situationen zu unserem Leben gehören.

Stirbt ein Mensch, so stürzt für die Angehörigen und Verwandten eine Welt zusammen. Sie brauchen Zeit für Besinnung und Trauer, um das tragische Ereignis geistig zu verarbeiten. Aber zunächst warten lästige Formalitäten und ungewohnte Pflichten auf sie.

In Ihrer momentanen Notsituation brauchen Sie einen kompetenten Partner, der Sie in Ihren notwendigen Entscheidungen fair berät und unterstützt, damit Sie auch später ein gutes Gefühl haben.

Hilfe bei Entscheidungen

In Ihrer momentanen Notsituation brauchen Sie einen kompetenten Partner, der Sie in Ihren notwendigen Entscheidungen fair berät und unterstützt, damit Sie auch später ein gutes Gefühl haben.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an das Bestattungshaus Friedrich, wir stehen Ihnen mit unseren Erfahrungen, korrekten Arbeitsweise bei der Erledigung aller Formalitäten und Wege zur Seite.
Unsere geschätzte gute Arbeit in der Beratung rund um das Thema Bestattung, Trauerbegleitung und eigener Vorsorge beruht auf einer umfassenden Aus- und Weiterbildung unseres Teams. Für viele Fragen und Probleme finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Antwort bzw. Lösung. Sollten wir einmal keine Antwort haben, kennen wir die richtigen Ansprechpartner.

Damit wir Ihnen die vielen Formalitäten abnehmen, den Sterbefall bearbeiten und die notwendigen Urkunden beantragen können, benötigen wir aus den Unterlagen der/des Verstorbenen von Ihnen folgende Dokumente und Papiere: Personalausweis, Reisepass, Urkunden zur Person (Originale).

  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten die Ehe-/Heiratsurkunde
  • bei Witwen/Witwern die Ehe-/Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Geschiedenen die Ehe-/Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Toten- oder Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Krankenkassenkarte
  • Rentenbescheid(e)
  • evtl. Versicherungspolice(n)
  • evtl. Bestattungsvorsorgevertrag – evtl. Grabsteinausweis
  • Schwerbehindertenausweis

Preise

Oft erhalten wir Anrufe, wo nach Preisen für Bestattungen gefragt wird. Da die Wünsche der Verstorbenen bzw. Hinterbliebenen völlig unterschiedlich sind, das beginnt beim Sarg und endet bei den Blumen, können wir nur im Gespräch einen auf Ihre Wünsche abgestimmten Preis nennen.

Für eine schlichte Feuerbestattung, ohne Trauerfeier und Zusatzkosten ist ein Betrag von ca. 1.500,00 € notwendig.

Sollte auch diese Summe nicht zur Verfügung stehen (aus dem Nachlass des Verstorbenen oder dem Bestattungspflichtigen lt. Bestattungsgesetz) kann das Sozialamt Hilfe zur Übernahme der Kosten der Bestattung gewähren. Dann ist jedoch das Sozialamt der „Bestimmer“. Weder die Wünsche des Verstorbenen noch Ihre werden berücksichtigt.
Lassen Sie es nicht zu dieser Situation kommen, dieses Gefühl der Hilflosigkeit und Ohnmacht bleibt viele Jahre.

Eine Vorsorge für eine normale und dem Glauben entsprechende Bestattung, ist laut Urteil des Bundesgerichtshofes, bei einer späteren Unterbringung in einem Pflegeheim, unantastbar und ist für die Kosten der Pflege ein nicht verfügbarer Betrag.